Trust – Immobilien & Verwaltung Hameln

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hausverwaltung

Eine Hausverwaltung übernimmt vielfältige Aufgaben in den Bereichen kaufmännische, technische und rechtliche Verwaltung. Dazu gehören die Buchführung, Erstellung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen, Organisation von Instandhaltungen und Reparaturen, Durchführen von Eigentümerversammlungen sowie die Kommunikation mit Mietern und Dienstleistern.

Ja, die Hausverwaltung ist dafür verantwortlich, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen. Sie setzt die Regeln durch, spricht bei Verstößen Verwarnungen aus und ergreift gegebenenfalls weitere Maßnahmen, um ein harmonisches Zusammenleben sicherzustellen.

Eine Hausverwaltung ist besonders sinnvoll, wenn Eigentümer keine Zeit oder Expertise haben, sich selbst um die Immobilie zu kümmern. Bei größeren Objekten oder Wohnungseigentümergemeinschaften ist eine professionelle Verwaltung oft unerlässlich, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und den Werterhalt der Immobilie zu sichern.

Ja, die Kosten für eine Hausverwaltung können in der Regel als Werbungskosten bei vermieteten Objekten steuerlich geltend gemacht werden. Bei selbstgenutzten Immobilien können bestimmte Leistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater zu konsultieren.

Eigentümer können ihre Immobilie grundsätzlich selbst verwalten. Allerdings kann die Selbstverwaltung für viele Eigentümer aufgrund von Zeitmangel oder fehlendem Fachwissen schwierig sein. In Wohnungseigentümergemeinschaften ist zudem die Bestellung eines Verwalters gesetzlich vorgeschrieben. Bei Mietobjekten hängt die Entscheidung von der individuellen Situation und dem verfügbaren Zeit- und Fachwissen ab.

Die richtige Hausverwaltung finden Sie durch Empfehlungen, Recherche und Vergleich von Angeboten. Achten Sie auf Referenzen, Qualifikationen und Mitgliedschaften in Fachverbänden. Ein persönliches Gespräch hilft, die Professionalität und das Verständnis für Ihre Bedürfnisse zu beurteilen. Stellen Sie im Gespräch Fragen zu Erfahrungen in ähnlichen Projekten, Reaktionszeiten im Falle von Problemen und zu den konkreten Leistungen, die angeboten werden.

Die Hausverwaltung hat die Pflicht, die Immobilie im Sinne der Eigentümer zu verwalten. Sie muss Beschlüsse der Eigentümerversammlung umsetzen, ordnungsgemäße Buchführung führen und das Gemeinschaftseigentum erhalten. Rechte ergeben sich aus dem Verwaltervertrag und umfassen meist die Durchführung alltäglicher Verwaltungsaufgaben.

In der Regel erstellt die Hausverwaltung jährlich einen Wirtschaftsplan und eine Jahresabrechnung. Zusätzlich informiert sie die Eigentümer bei Bedarf über wichtige Ereignisse oder Entwicklungen, beispielsweise in Protokollen von Eigentümerversammlungen.

Eine Hausverwaltung darf keine eigenmächtigen Entscheidungen treffen, die über ihre vertraglichen Befugnisse hinausgehen. Sie darf nicht ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft wesentliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vornehmen oder finanzielle Verpflichtungen eingehen, die nicht gedeckt sind.

Erfüllt die Hausverwaltung ihre Pflichten nicht, können die Eigentümer sie abmahnen und bei schwerwiegenden Verstößen den Verwaltervertrag kündigen. Zudem kann die Hausverwaltung für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.

Ja, der Verwaltervertrag kann unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen gekündigt werden. Bei groben Pflichtverletzungen ist auch eine fristlose Kündigung möglich.

Die Kosten für eine Hausverwaltung variieren je nach Umfang der Dienstleistungen, der Größe der Immobilie und der Region. Für Mietverwaltungen können die Kosten zwischen 4 und 6 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete betragen.

Eine Hausverwaltung sollte mindestens eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besitzen. Diese deckt finanzielle Schäden ab, die durch Fehler in der Verwaltung entstehen können. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist ebenfalls empfehlenswert.

Nach Vertragsabschluss beginnt die Hausverwaltung in der Regel zeitnah mit ihrer Tätigkeit. Die genaue Dauer hängt von der Übergabe der Unterlagen und der Einarbeitung ab, meistens startet die Verwaltung innerhalb weniger Wochen.

Die WEG-Verwaltung betreut Wohnungseigentümergemeinschaften und kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum. Die Mietverwaltung hingegen verwaltet Mietobjekte für Eigentümer und übernimmt Aufgaben wie Mietvertragsmanagement, Mietinkasso und Mieterbetreuung.

Das Honorar hängt von mehreren Faktoren ab: dem Umfang der Leistungen, der Größe und dem Zustand der Immobilie, der Region sowie den gewünschten Leistungen. In der Mietverwaltung gibt es zwei gängige Modelle zur Berechnung des Honorars: Entweder wird ein bestimmter Prozentsatz der jährlichen Nettomiete als Honorar berechnet (prozentualer Anteil der Mieteinnahmen), oder es wird ein fester Betrag als Pauschalbetrag vereinbart, der sich nach dem Aufwand richtet.

Eine ordentliche Eigentümerversammlung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Bei dringenden Angelegenheiten können außerordentliche Versammlungen einberufen werden.

Ja, die Organisation von Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen gehört zu den Kernaufgaben einer Hausverwaltung. Sie holt Angebote ein, beauftragt Handwerker und überwacht die Durchführung der Arbeiten.

Die Hausverwaltung sammelt alle relevanten Betriebskosten und erstellt eine transparente Nebenkostenabrechnung für Mieter oder Eigentümer. Sie stellt sicher, dass die Abrechnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und fristgerecht erfolgt.

Verursacht die Hausverwaltung durch Pflichtverletzung einen Schaden, haftet sie dafür. Daher ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung für Verwaltungen wichtig, um finanzielle Risiken abzudecken.

In der Mietverwaltung kann die Hausverwaltung im Auftrag des Eigentümer Mieter auswählen, Mietverträge abschließen oder kündigen. Diese Befugnisse müssen im Verwaltervertrag ausdrücklich festgelegt sein.

Eine professionelle Hausverwaltung entlastet Eigentümer durch Fachkenntnis und Erfahrung. Sie gewährleistet eine rechtssichere Verwaltung, optimiert Kosten durch effizientes Management und sorgt für den Werterhalt der Immobilie.

Immobilienmakler

Die Kosten für einen Makler beim Hausverkauf betragen in der Regel zwischen 3 % und 7 % des Verkaufspreises, je nach Region und Vereinbarung. Diese Gebühr wird als Maklerprovision bezeichnet und kann unterschiedlich ausfallen.

Seit 2020 gilt in Deutschland, dass sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision in der Regel teilen. Der genaue Anteil kann jedoch im Maklervertrag festgelegt werden, und es gibt regionale Unterschiede bei der Regelung.

Einen guten Makler findet man durch Empfehlungen von Freunden, Recherche im Internet oder durch Vergleichsportale. Wichtig sind Referenzen, Erfahrung im lokalen Markt und ein persönliches Gespräch, um die Chemie zu prüfen. Achten Sie auch auf eine transparente Kommunikation und klare Leistungsvereinbarungen.

Ein Makler übernimmt vielfältige Aufgaben, darunter die Bewertung der Immobilie, Erstellung von Exposés, Durchführung von Besichtigungen, Verhandlungen mit Interessenten und die Vorbereitung des Kaufvertrags. Er begleitet den gesamten Verkaufsprozess bis zum Notartermin.

Ob sich ein Makler lohnt, hängt von der eigenen Erfahrung und Zeit ab. Ein Makler bringt Marktkenntnis, Netzwerk und Verhandlungsgeschick mit, was oft zu einem höheren Verkaufspreis führt. Wer die nötige Zeit und das Wissen hat, kann sein Haus aber auch selbst verkaufen.

Bei Vermietungen beträgt die Maklerprovision in der Regel bis zu zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Diese Regelung kann je nach Region variieren.

Bei der Vermietung gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt, die Kosten trägt. In den meisten Fällen ist dies der Vermieter.

Ein Makler bietet bei der Vermietung Vorteile wie professionelle Mieterauswahl, Bonitätsprüfung, rechtssichere Mietverträge und effiziente Abwicklung des gesamten Prozesses. Er kann außerdem durch sein Netzwerk geeignete Mieter schneller finden.

Die Dauer bis zum Verkauf eines Hauses variiert stark und hängt von der Marktsituation und dem Preis ab. Im Durchschnitt dauert der Verkaufsprozess mit einem Makler zwischen 3 und 6 Monaten.

Zu den wichtigen Unterlagen zählen der Grundbuchauszug, Energieausweis, Baupläne, Flurkarte, gegebenenfalls eine Teilungserklärung, Nachweise über Modernisierungen und aktuelle Rechnungen für Betriebskosten. Der Makler hilft oft bei der Beschaffung fehlender Dokumente.

Ein Makler übernimmt Aufgaben wie die Erstellung des Mietangebots, Besichtigungen, Bonitätsprüfung der Interessenten, Erstellung des Mietvertrags und die Wohnungsübergabe. Er unterstützt den Vermieter während des gesamten Prozesses.

Ja, ein Maklervertrag kann grundsätzlich gekündigt werden. Die Bedingungen dafür sind jedoch im Vertrag geregelt. Oft gibt es eine Kündigungsfrist oder Entschädigungszahlungen, wenn der Makler bereits Leistungen erbracht hat.

Ein Makler hat die Pflicht, die Immobilie bestmöglich zu vermarkten, alle relevanten Informationen offenzulegen, ehrlich und transparent zu handeln und die Interessen des Verkäufers zu wahren. Er muss außerdem regelmäßig über den Verkaufsfortschritt informieren.

Nein, der Verkaufspreis wird immer vom Verkäufer festgelegt. Der Makler kann jedoch eine fundierte Wertermittlung durchführen und Empfehlungen abgeben, um den bestmöglichen Preis zu erzielen.

Ein Makler nutzt sein Netzwerk, Inserate auf Immobilienportalen und lokale Kontakte, um geeignete Mieter zu finden. Er führt Besichtigungen durch, prüft die Bonität und unterstützt bei der Mietvertragsgestaltung.

Wenn der Makler keinen Käufer findet, kann der Vertrag entweder verlängert oder beendet werden. Es entstehen in der Regel keine Kosten, solange kein Verkauf stattgefunden hat, es sei denn, es wurden spezielle Vereinbarungen im Vertrag getroffen.

Beim Abschluss eines Maklervertrages sollte man auf die Vertragsdauer, die Höhe der Provision, Kündigungsbedingungen und die exakten Leistungen des Maklers achten. Alles sollte klar und verständlich formuliert sein.

Neben der Maklerprovision können Kosten für Energieausweise, Notar und Grundbuchamt anfallen. Der Makler selbst berechnet in der Regel eine Provision, die sich prozentual am Verkaufspreis orientiert.

Ein Makler kann eine Marktanalyse durchführen, um die optimale Miethöhe zu ermitteln. Die Höhe der Miete hängt von Lage, Zustand und Ausstattung der Wohnung sowie der aktuellen Marktsituation ab.

Ein Makler haftet bei grober Fahrlässigkeit, bei falschen Angaben zur Immobilie oder bei wichtigen Versäumnissen, die dem Verkäufer oder Vermieter schaden könnten. Er sollte daher eine entsprechende Haftpflichtversicherung besitzen.

Der Verkaufsprozess beginnt mit der Beauftragung des Maklers, einer Bewertung der Immobilie, der Vermarktung und Besichtigungsterminen. Nach erfolgreicher Verhandlung wird der Kaufvertrag vorbereitet und der Notartermin organisiert. Der Makler begleitet den Verkäufer während des gesamten Prozesses.

Ja, ein Makler kann eine Wertermittlung der Immobilie vornehmen. Diese Schätzung basiert auf vergleichbaren Objekten und der aktuellen Marktlage. Eine solche Schätzung ist oft die Grundlage für die Preisfestlegung.

Ein Makler vermittelt Kauf- oder Mietinteressenten, während ein Immobilienverwalter die laufende Betreuung der Immobilie übernimmt. Der Verwalter kümmert sich um die Instandhaltung, Mieterangelegenheiten und die Abrechnung der Betriebskosten.

In der Regel umfasst der Verkaufspreis Leistungen wie die Immobilienbewertung, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlungsführung und die Vorbereitung des Notartermins. Diese Leistungen sollten klar im Maklervertrag festgehalten werden.

Die Maklerprovision ist verhandelbar. Ein guter Ansatz ist, mehrere Angebote einzuholen und die Konditionen zu vergleichen. Man kann direkt auf den Makler zugehen und eine Reduzierung der Provision anfragen, insbesondere wenn die Immobilie in einer begehrten Lage ist.

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